Für alle Kunden und Vertriebspartner/innen die kurze Info, aufgrund der Anpassungen im Marktkommunikationsprozess (MAKO2020) kommt es derzeit zu Verzögerungen bei vielen Energielieferanten.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmals allgemein darauf verweisen, dass bei den Lieferantenwechselkunden (Kunden die selbst ihren alten Energievertrag gekündigt haben), die bereits selbst zum 31.12.2019 gekündigt haben, der Grundversorger als Vorversorger angegeben wird (bei der Frage im neuen Antrag, wer ist der Vorversorger). Nur so vermeiden wir alle Probleme, beim nahtlosen Übergang vom alten Energielieferanten, zum neuen gewünschten günstigeren Anbieter. Danke.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmals allgemein darauf verweisen, dass bei den Lieferantenwechselkunden (Kunden die selbst ihren alten Energievertrag gekündigt haben), die bereits selbst zum 31.12.2019 gekündigt haben, der Grundversorger als Vorversorger angegeben wird (bei der Frage im neuen Antrag, wer ist der Vorversorger). Nur so vermeiden wir alle Probleme, beim nahtlosen Übergang vom alten Energielieferanten, zum neuen gewünschten günstigeren Anbieter. Danke.
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Jens Artur Förster, Inhaber YOU@NET® Energy & Internet