Erdgas & Strom.

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Mittwoch, 18. Dezember 2019

Derzeit erfolgen still und heimlich Preiserhöhungen von fast allen Energieversorgern.

Derzeit erfolgen still und heimlich Preiserhöhungen von fast allen Energieversorgern. Während der Satz für die EEG Umlage in 2019 auf 6,405 Cent/kWh gesunken ist, steigt diese für das kommende Jahr 2020 auf 6,756 Cent/kWh. Und dies nutzen viele Energieversorger und kaum ein Kunde/eine Kundin bekommt das im Vorweihnachtsstress mit. Nutzen sie bis 31.12.2019 ihr Sonderkündigungsrecht und lassen sie uns ihnen ausrechnen, welche Ersparnis weiterhin möglich ist. 

Damit sie sich nicht selbst kümmern müssen, was auch wirklich unübersichtlich ist, übernehmen wir für sie die Optimierung ihrer Energiekosten. Und das auch für die nächsten Jahre kostenfrei. 

Wir helfen ihnen. Tel. 040-696 383 544 📧 foerster@ihrberater.com ▶ Kontaktformular.
📲 WhatsApp/Telegram 01577-58 15 384 . Zufriedene Kunden bundesweit.



Dienstag, 17. Dezember 2019

News: Yello aktualisiert kurzfristig zum 17.12. seine Strompreise und zum 18.12. seine Gaspreise!


Eine Nachfrist gibt es leider nicht. Das bedeutet Anträge mit Unterschriftsdatum bis einschließlich 17.12.2019 können noch bis 29.12.2019 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Danke.

Neues zu E.ON Übernahme von innogy SE (vormals RWE) und innogy Direkt

Zu E.ON gibt es zum Wochenstart wichtige Informationen. Wie bereits offiziell verkündet wurde, hat die EU-Kommission im September 2019 die Übernahme von innogy durch E.ON genehmigt. Somit sind beide Unternehmen keine Wettbewerber mehr. Daraus ergibt sich, dass E.ON zum 28.12. die Vorversorger "innogy SE (vormals RWE)" und "innogy Direkt GmbH" für die Neukundenakquise sperrt.
Wir nehmen somit ab dem 27. Dezember 12.00 Uhr letztmalig einen Antrag von innogy von ihnen entgegen. Übersenden sie uns also dringend einen noch nicht zurückgesandten Antrag per E-Mail oder Fax. Danke.

Aus aktuellem Anlass - allgemeine Hinweise zur Marktkommunikation 2020

Für alle Kunden und Vertriebspartner/innen die kurze Info, aufgrund der Anpassungen im Marktkommunikationsprozess (MAKO2020) kommt es derzeit zu Verzögerungen bei vielen Energielieferanten.

Deshalb möchten wir an dieser Stelle nochmals allgemein darauf verweisen, dass bei den Lieferantenwechselkunden (Kunden die selbst ihren alten Energievertrag gekündigt haben), die bereits selbst zum 31.12.2019 gekündigt haben, der Grundversorger als Vorversorger angegeben wird (bei der Frage im neuen Antrag, wer ist der Vorversorger). Nur so vermeiden wir alle Probleme, beim nahtlosen Übergang vom alten Energielieferanten, zum neuen gewünschten günstigeren Anbieter. Danke.